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Rechtsanwalt
Dr. Eckhard M. Theewen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dozent für
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht
an der Hagen Law School

 

 

 
 
Dr. Eckhard M. Theewen studierte u. a. Rechtswissenschaften an den Universitäten zu Köln (wissenschaftlicher Assistent) und Paris. 1989 Promotion zum Dr. jur. mit „summa cum laude“ an der Albertus-Magnus-Universität zu Köln mit einer Dissertation zum französischen Zivilrecht.
 
Dr. Theewen verfügt über eine nahezu zehnjährige operative Erfahrung als Leiter von Problemkredit- und Bankrechtsabteilungen.
 
1995 Gründung der ausschließlich auf Bank-, Bankhaftungs- und Kapitalanlagerecht sowie Unternehmenssanierungen und Insolvenz spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei.
 
Die DR. THEEWEN BANKRECHTSPRAXIS betreut Kreditinstitute in struktur-, prozess- und personaloptimierenden Projekten und Banken und Finanzdienstleistungsinstitute in Bank-, Vertrags-, Sanierungs- sowie Aufsichtsrecht.
 
Die Kanzlei vertritt ferner Unternehmen, Freiberufler, Verbraucher und Anleger in bank-, bankhaftungs- und kapitalanlage-, sanierungs- und insolvenzrechtlichen Fragen. Im Rahmen von Unternehmenssanierungen übernehmen wir auch die Aufgabe des Sanierungstreuhänders. In Fällen mangelnder Sanierungswürdigkeit betreuen wir stille Liquidationen.
 
Nach Lehraufträgen für Unternehmensrecht im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der FH Aachen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Theewen Dozent für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie  Insolvenzrecht an der Hagen Law School. Ferner betreut er das mit universitärem Zeugnis abschließende Studium  "Zertifizierter Risikokreditmanager und Sanierungsgutachter" der FernUniversität in Hagen. Er ist außerdem Co-Gutachter bei Promotionsverfahren, Dozent bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), auf Lehrveranstaltungen namhafter Anbieter und eigener (Inhouse)Seminare. Er bildet Rechtsanwälte zu Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und zu Fachanwälten für Insolvenzrecht aus.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Theewen ist auch Autor einer Vielzahl bank- und wirtschaftsrechtlicher Buchveröffentlichungen, unter Anderem von „Intensiv- und Problemkreditmanagement nach MaK“ (2004) und „MaRisk-Handbuch Sanierung“, Mitherausgeber des Handbuchs „Industrialisierung der Kreditprozesse - Wege zu Kreditfabriken“ (beide 2007), Herausgeber von „Bank- und Kapitalmarktrecht. Handbuch für Fachanwaltschaft und Bankpraxis“ im Bank-Verlag (2010) und Autor von "Rechtsstellung des Insolvenzgläubigers""Allgemeines Kreditvertragsrecht", "Sanierungsrechtliche Bezüge zum Kreditrecht" und "Allgemeines Wertpapier- und Einlagengeschäft, Dokumentationspflichten, Compliance, MiFID" (alle 2010) im Berliner Wissenschafts-Verlag.
 
Sanierung und Sanierungstreuhand

 

Häufig gehen Kreditinstitute bei Begleitung von Sanierungsbemühungen ein nicht unerhebliches Kreditausfallrisiko ein. Um zu gewährleisten, dass das zu sanierende Unternehmen die notwendigen Maßnahmen in der gebotenen Weise umsetzt, werden Sanierungstreuhänder eingesetzt. Diese werden mit dem Ziel der Absicherung eines Sanierungsengagements auf Basis einer entsprechenden, die Interessen der Beteiligten ausgewogen berücksichtigenden Vereinbarung ermächtigt, je nach Sanierungsverlauf bei Erreichen oder Verfehlen bestimmter Covenants die Anteile entweder auf die Gesellschafter zurückzuübertragen oder zu verwerten, etwa durch Veräußerung an Investoren. Die Erlösverteilung erfolgt dann nach einem in der Treuhandvereinbarung definiertem Schlüssel u. a. an die Kreditinstitute als Entgelt für die Sanierungsbegleitung. Sanierungstreuhandschaften stellen ein effizientes Instrument zur Steuerung von Unternehmenssanierungen dar, ohne dass Kreditinstitute Gefahr laufen, die Rolle des Kreditgebers zu überschreiten und dadurch Haftungsrisiken, etwa aus faktischer Geschäftsführung auszulösen. Außerdem wird damit das aufwendige Sanierungscontrolling weitgehend von der Bank weg auf den Sanierungstreuhänder verlagert. Die DR. THEEWEN BANKRECHTSPRAXIS übernimmt die Gestaltung von entsprechenden Verträgen und die anschließende Abwicklung solcher Treuhandschaften.
 
Sammelklagen
 
Entgegen weit verbreiteter Ansicht, dass Sammelklagen in Deutschland nicht zulässig seien, praktiziert die DR. THEEWEN BANKRECHTSPRAXIS seit 2003 erfolgreich die Rechtsverfolgung für geschädigte Anleger und Bankgeschädigte durch Bildung von Geschädigtenpools und Prozessführung im Wege von "Sammelklagen".